PSL Wallbox Pro-22 Typ 2 Ladestation, FÜR ELEKTROFAHRZEUGE
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PSL WALLBOX Pro-L22 mit Ladekabel ist die kompakteste Ladestation mit Typ2-Ladekabel. Mit der intelligenten Energiemanagement laden PSL Wallbox die Batterie Ihres Elektrofahrzeugs schnell, einfach und komfortabel auf. Sie sind für einzelne Haushalte oder Unternehmen, die Ihre Fahrzeuge gleichzeitig laden möchten, geeignet. Der integrierte Fehlerstromschutzschalter garantiert dabei eine besonders hohe Sicherheit im Betrieb.
Technische Daten
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Fabrikat: Pro-L22
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Zertifikat: CE/IEC 61851-1, IEC 61851-22, SAE J1772
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Gewicht: 5.7kg
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Ladeleistung: bis 22kW
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Fahrzeugladestecker: Typ 2
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Abmessung (HxBxT): 320x230x100mm
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Nennspannung: 400V AC 3-Phase
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Nennstrom: 16A
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Nennfrequenz: 50/60Hz
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Anschluss: Zuleitung Federklemmtechnik 5x4mm2
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Länge: Ladekabel 5,0 m
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Zugangsverrieglung: RFID/LED/LCD/Bluetooth/APP
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Betriebstemperatur: -30°C bis +55°C
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Relative Luftfeuchtigkeit: Bis 95%
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RCCB: FI-Schutzschalter Typ A 30mA
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DC-Fehlerstromerkennung: DC 6mA
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Schutzart: IP54(Staubdicht, Spritzwassergeschützt) IK10(höchste Stoßfestigkeitsgrad)
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Standby Leistung: < 2W
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Verpackung (Abmessung HxBxT): 465x325x270mm
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Befestigungsart: Wand- oder Standfußbefestigung
Lieferumfang:
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Wallbox
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Kurzanleitung
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Montage-Set
- Preise ohne Schweizer Steuern
Alle Preise für Lieferungen in die Schweiz sind Nettopreise und enthalten keine Schweizer Mehrwertsteuer (MwSt) sowie keine Zollabgaben. - Einfuhrabgaben trägt der Empfänger
Da die Schweiz nicht zur EU gehört, fallen bei der Einfuhr Schweizer Einfuhr-MwSt, ggf. Zollabgaben sowie Abfertigungsgebühren des Versanddienstleisters an. Diese Kosten sind vom Empfänger zu tragen. - Abrechnung erfolgt über den Versanddienstleister
Der Versanddienstleister (z. B. DHL) kann die Einfuhrabgaben vorstrecken und dem Empfänger separat in Rechnung stellen. - Nichtzahlung kann Rücksendung oder Vernichtung zur Folge haben
Werden die Einfuhrabgaben nicht bezahlt, kann die Sendung an den Absender zurückgesendet oder anderweitig behandelt werden. Entstehende Kosten trägt der Empfänger. - Rücksendungen müssen als „Rückware“ deklariert werden
Rücksendungen aus der Schweiz nach Deutschland müssen als „Rückware / Returned goods“ deklariert werden. Andernfalls können erneute Einfuhrabgaben entstehen. - Schweizer Einfuhr-MwSt wird nicht automatisch erstattet
Die Schweizer Einfuhr-MwSt wird von der Schweizer Zollbehörde erhoben, nicht vom Verkäufer. Eine Erstattung ist ggf. vom tatsächlichen Zahler direkt bei den Schweizer Behörden zu beantragen. - Bitte informieren Sie sich vor der Bestellung
Wir empfehlen Kunden in der Schweiz, sich vor der Bestellung über mögliche Einfuhrabgaben und Zusatzkosten zu informieren.




